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Gemeinsamer Antrag zum Wärmenetz

Veröffentlicht am 05.10.2019 in Fraktion

Die Fraktionen von DIE GRÜNEN und SPD beantragen gemeinsam die Entwicklung eines Strategieplans zum Aufbau eines kommunalen Wärmenetzes der Stadt Lörrach. Ein solcher Strategieplan ist ein Maßnahmenkatalog unterlegt mit einem konkreten Zeitplan.

Deutschland wird seine selbstgesteckten Klimaziele auf allen Ebenen (Bund, Ländern und Kommune) verfehlen. Gleichzeitig hat Lörrach das Ziel bis 2050 klimaneutrale Kommune zu werden. Leider fehlen bisher weitestgehend konkrete Vorstellungen und vor allem beschlossene Maßnahmen, wie die vereinbarten Ziele in Zukunft erreicht werden sollen. Der Aufbau eines Wärmenetzes als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge stellt hier ein konkretes Handlungsfeld auf kommunaler Ebene dar.

Der gefordertes Strategieplan soll folgende Punkte umfassen:

  1. Gründung eines Betriebszweigs „Wärme- und Energiedienstleistungen“ bei den Stadtwerken Lörrach bis spätestens zum 31.12.2020 unter Einbeziehung der bereits heute lokal tätigen Akteure (gemeinsame Gesellschaft) - dies wurde vom Gemeinderat bereits im Oktober 2016 anlässlich des Kooperationsvertrags bis 2018/19 anvisiert, harrt bislang aber der Umsetzung
  2. Beauftragung einer kommunalen Wärmleitplanung durch die Stadt im Vorgriff auf die zu erwar-tende Festsetzung im Klimaschutzgesetz des Landes, um zu überprüfen, welche Quartiere und Stadtteile sich grundsätzlich für ein Wärmenetz eignen
  3. Aufstellung einer kommunalen Wärmesatzung für die geeigneten Stadtteile und Quartiere
  4. Erarbeitung eines einheitlichen Gestattungsvertrags für alle Akteure der Wärmeversorgung, um für die Akteure den flächendeckenden Aufbau von Wärmenetzen effizient, zielgerichtet und wirtschaftlich tragfähig darstellen zu können. Die Nutzung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze soll dabei kostenfrei gewährt werden, um in der Aufbauphase das Versorgungsangebot nicht zu verteuern
  5. sofortige Aufnahme von unmittelbaren Verhandlungen mit den Eigentümern des KBC-Areals seitens der Stadtwerke Lörrach mit Unterstützung der Verwaltung, um die auf dem Areal notwendige energetische Entwicklung gestalten zu können, vorhandene und für die kommunalen Ziele und Flächen nutzbare Infrastruktur zu erhalten und durch den Betriebszweig „Wärme- und Energiedienstleistungen“ der Stadtwerke übernehmen zu können
  6. kommunale Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen (auch die der Wohnbau Lörrach) müssen grundsätzlich als Ankerpunkte für ein Wärmenetz zur Verfügung gestellt werden, selbst an ein Wärmenetz angeschlossen werden oder vergleichbare Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung von klimaschädlichen Emissionen durchführen
  7. Erwerber (Verkauf bzw. Verwertung in Erbpacht) kommunaler Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen müssen (sofern dies im Einzelfall nicht aufgrund der Wärmesatzung bereits vorgegeben ist) grundsätzlich privatrechtlich zum Anschluss an ein Wärmenetz verpflichtet werden, wenn sie keine vergleichbaren Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung von klimaschädlichen Emissionen durchführen

Der vollständige Antrag kann hier heruntergeladen werden: dl/2019-09-19_Waermenetz.pdf

 

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