SPD Brombach

Bushaltestellen räumlich und kommunikativ barrierefrei gestalten

Veröffentlicht am 14.05.2024 in Fraktion

Die SPD Gemeinderatsfraktion beantragt:

  1. Einen Leitfaden zur barrierefreien Ausgestaltung der Bushaltestellen im Stadtgebiet von Lörrach in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeirat und Seniorenbeirat zu erarbeiten.
  2. Eine Priorisierung zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Behindertenbeirats und Seniorenbeirats vorzunehmen.
  3. Zukünftig im Rahmen von Bebauungsplanverfahren freiwillig einen Bericht zur Barrierefreiheit im Plangebiet analog dem Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB zu erstellen

Begründung:

Barrierefreiheit ist die notwendige Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit und ohne Handicaps in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und öffentlicher Räume ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, der wir zügig nachkommen müssen.

Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass zum 1. Januar 2022 alle Haltestellen für Bus und Bahn in Deutschland barrierefrei sein müssen, sofern in der örtlichen Nahverkehrsplanung keine Ausnahmen geregelt seien. Zuständig für den Umbau von Bus-Haltestellen sind die Kommunen. 

Trotz dieser gesetzlichen Verpflichtung sind viele Haltestellen in Lörrach leider immer noch nicht barrierefrei umgebaut worden. Derzeit soll lediglich eine Haltestelle pro Jahr barrierefrei umgebaut werden, sofern nicht die komplette Straße neu gebaut wird. Somit wird es Jahrzehnte dauern bis alle Haltestellen barrierefrei zugänglich werden. Zudem erfolgt die Auswahl der umzubauenden Haltestelle ohne Beteiligung eines Fahrgastbeirates, Behinderten- oder Seniorenbeirates, also der betroffenen Nutzer.

Derzeit sind an den meisten Bushaltestellen die Bordsteine noch genauso hoch wie überall an der Straße. Die Bus-Fahrpläne sind in einem Rahmen aufgehängt und können nur im Stehen gelesen werden. Teilweise sind die Gehsteige an der Haltestelle so schmal, dass Rollstuhlfahrer, Menschen mit Rollatoren oder Mütter und Väter mit Kinderwagen sich kaum drehen können. An manchen Haltestellen ist ein Ein- oder Ausstieg mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen angesichts des schmalen Bürgersteiges nicht möglich. 

Der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen wird von Land und Bund gefördert, sodass die Haltestellen einen erhöhten Bordstein erhalten können, an den der Bus so anfahren kann, dass zwischen dem Gehweg und dem Bus nur noch ein kleiner Spalt besteht, der mit Rollstühlen oder Rollatoren problemlos überwunden werden kann und barrierefreie Zu- und Abgänge auf beiden Seiten geschaffen werden können. Zu der Barrierefreiheit gehören auch Querungshilfen für Sehbehinderte und Unterstellmöglichkeiten, von denen aus man den anfahrenden Bus sehen kann und die auch für den Fahrer einsehbar sind. Fahrgastinformationen sollten nach dem „Mehr-Sinne-Prinzip“ angeboten werden. Das heißt, dass es an den Haltestellen auch einen Knopf gibt, wie am Alten Markt, den Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit drücken können, um sich dann von einer Computerstimme die nächsten Abfahrten ansagen zu lassen bzw. über eine entsprechende App. Bei Umsteigepunkten muss mehr darauf geachtet werden, dass die zurückzulegenden Wege kurz sind. Denn auch ein langer Weg kann eine Barriere sein. 

Die Barrierefreiheit im ÖPNV wird für alle Einwohner benötigt. Jeder, ob Rollstuhlfahrer, ob Familie mit Kinderwagen, älterer Mensch mit Rollator oder Reisende mit viel Gepäck, muss ohne Schwierigkeiten auf eine Bushaltestelle und in den Bus gelangen können. Die Bedürfnisse der einzelnen Fahrgastgruppen sind durchaus unterschiedlich. Deshalb sollten der Behinderten- und der Seniorenbeirat zukünftig mit einbezogen werden. Für die konkrete Gestaltung von Haltestellen wurden mancherorts Leitfäden in Zusammenarbeit mit dem Behinderten- und Seniorenbeirat erstellt, was auch für unsere Stadt sinnvoll erscheint. Darin sollen Empfehlungen für baulich und kommunikativ barrierefreie Haltestellen gegeben werden. Zudem sollte eine Priorisierung des Umbaus mit dem Behinderten- und Seniorenbeirat diskutiert werden, bevor irgendeine Planung beauftragt wird.

Angesichts der älter werdenden Bevölkerung kommt der Berücksichtigung der Barrierefreiheit bereits in der Bauleitplanung immer größere Bedeutung zu. Auch wenn derzeit das Baugesetzbuch noch keine Berichtspflicht zur Barrierefreiheit vorsieht, sollte zukünftig im Rahmen von Bebauungsplanverfahren freiwillig ein Bericht zur Barrierefreiheit analog dem Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen.

 

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